Spielsuchtprävention

Spielen mit Vernunft

Was bedeutet Spielsucht eigentlich?

Beim Glücksspiel versucht man sein Glück, indem man auf den zufallsabhängigen Ausgang eines Spieles setzt und auf einen Gewinn hofft. Allerdings können Glücksspiele zur psychisch und sozial ruinösen Leidenschaft werden – wenn das Spielen keine harmlose Freizeitbeschäftigung mehr ist und wenn Sie Ihr Spielverhalten nicht mehr kontrollieren können.

Weitere Anzeichen können sein, dass Sie dem Reiz des Spielens um Geld nicht mehr widerstehen können, bei jedem Spiel auf den ganz großen Gewinn hoffen und Ihr Leben schließlich ganz vom Glücksspiel dominiert wird. Die Folge können erhebliche finanzielle Verluste, aber auch soziale Probleme sein.

Jugendschutz: Spielteilnahme erst ab 18!

Minderjährige sind leichter beeinflussbar und oft risikobereiter als Erwachsene. Das Gefährdungspotential, eine Spielsucht zu entwickeln, ist bei Ihnen besonders groß. Deshalb sind Personen unter 18 Jahren grundsätzlich von der Teilnahme an staatlichen Glücksspielen ausgeschlossen.

Der Glücksspielstaatsvertrag, der in Deutschland den rechtlichen Rahmen zum Glücksspiel festlegt, deckt auch das Thema Jugendschutz ab: Der Vertrag definiert seit 2008 unter anderen das Ziel, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen.

Um diesen staatlichen Auftrag zu erfüllen, nutzen wir anerkannte und sichere Prüfverfahren, um Minderjährige garantiert von der Spielteilnahme ausschließen zu können.

Beratung bei Spielsucht

Für ein anonymes und kostenloses Beratungsgespräch sind die qualifizierten Fachleute vom Kompetenzzentrum Verhaltenssucht für Sie da. Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich spielsuchtgefährdet sind – rufen Sie einfach an und lassen sich diskret beraten.

Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie
Kompetenzzentrum Verhaltenssucht

Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55099 Mainz

Tel.: 0800-15 29 529*
Mo. bis Fr. von 12 bis 17 Uhr

www.spielsuchtpraevention.de