Sicherheit

Datensicherheit und Jugendschutz

Sichere Datenübertragung über SSL

Für die Webseite www.nkl-peters.de liegt ein SSL-Zertifikat vor, das online eingegebene Daten vor Zugriff durch Dritte schützt. Über das anerkannte Verschlüsselungsverfahren SSL werden die Daten abgesichert zu uns übertragen und vor unberechtigten Zugriffen geschützt abgelegt.

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen Ihrer Spielteilnahme erhoben werden, werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz gespeichert, verarbeitet und genutzt.

Altersprüfung: Unser Auftrag zum Jugendschutz

Spielteilnahme erst ab 18 – dieses Gebot ist fest im Glückspielstaatsvertrag (§ 4 Abs. 3) verankert. Deshalb müssen wir bei der Losbestellung Ihr Geburtsdatum und weitere Daten erheben und diese Angabe überprüfen. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG, Wiesbaden. Zu diesem Zweck werden der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt; eine Bonitätsprüfung wird dabei aber nicht vorgenommen.

Falls die Prüfung nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen – zum Beispiel per Postident- oder Bankident-Verfahren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Maßnahme erforderlich ist, um den Ausschluss von Minderjährigen an der Spielteilnahme zu gewährleisten und unseren Auftrag zum Jugendschutz wahrzunehmen.

Staatlich garantiert durch die GKL

Die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG führt den Losverkauf im Namen und für Rechnung der Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) durch. Auch der Spielvertrag kommt mit der GKL, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, zustande. Für die Spielteilnahme gelten die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans und der Amtlichen Lotteriebestimmungen.

Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer und unterliegt der Staatsaufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Die Trägerländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne.