Lotterie mit Garantie

Die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters bietet staatlich garantierte Gewinne und maximale Sicherheit

Als Staatliche Lotterie-Einnahme verfügt NKL Peters über die Erlaubnis, im Namen und auf Rechnung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) Lotterieprodukte der Marke NKL zu verkaufen. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer und unterliegt der Staatsaufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Trägerländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der NKL-Lotterien, die Losauflage sowie Anzahl und Höhe der Gewinne. Mit anderen Worten heißt das: Bei Peters spielen Sie so seriös, wie man überhaupt nur spielen kann.

Die Ziehung der Gewinnzahlen findet unter staatlicher Aufsicht statt und alle Gewinne sind staatlich garantiert. Das bedeutet für Sie: maximale Transparenz und Sicherheit bei allen Ziehungen.

Ihre Spielteilnahme ist bei NKL Peters gut aufgehoben – garantiert

Anders als bei gewerblichen, nicht-staatlichen Glücksspielen steht hinter NKL Peters eine große, staatliche Institution, die von den deutschen Bundesländern kontrolliert wird. Für Ihre Spielteilnahme gelten die Amtlichen Lotteriebestimmungen und die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans.

SKL + NKL = Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Die GKL ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und ist 2012 aus dem Zusammenschluss der NKL (Nordwestdeutsche Klassenlotterie) und der SKL (Süddeutsche Klassenlotterie) hervorgegangen. Heute hat sie einen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einen Sitz in München. Die NKL und die SKL existieren als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts also nicht mehr, wohl aber die Lotterieprodukte der Marken NKL (NKL Hauptspiel, NKL Renten-Joker und NKL Rentenlotterie) und SKL (SKL Millionenspiel, SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER).