Staatlich garantiert!

Die Staatliche Lotterie-Einnahme NKL Peters: Staatlich garantierte Gewinne und maximale Sicherheit

NKL Peters verfügt als Staatliche Lotterie-Einnahme über eine staatliche Lizenz, im Namen und auf Rechnung der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder (GKL) Lotterieprodukte der Marke NKL zu verkaufen. Die GKL ist die Staatslotterie der 16 deutschen Bundesländer und unterliegt der Staatsaufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Vermögens- und Beteiligungsmanagement. Die Trägerländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und Höhe der Gewinne. 

Die Ziehung der Gewinnzahlen findet unter staatlicher Aufsicht statt und alle Gewinne sind staatlich garantiert. Das bedeutet für Sie: maximale Transparenz und Sicherheit bei allen Ziehungen.

Ihre Spielteilnahme ist bei NKL Peters gut aufgehoben – garantiert

Anders als bei gewerblichen, nicht-staatlichen Glücksspielen steht hinter NKL Peters eine große, staatliche Institution, die von den deutschen Bundesländern kontrolliert wird. Für Ihre Spielteilnahme gelten die Amtlichen Lotteriebestimmungen und die Bestimmungen des Amtlichen Spielplans.

SKL + NKL = Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Die GKL ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und ist 2012 aus dem Zusammenschluss der NKL (Nordwestdeutsche Klassenlotterie) und der SKL (Süddeutsche Klassenlotterie) hervorgegangen. Heute hat sie einen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und einen Sitz in München. Die NKL und die SKL existieren als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts also nicht mehr, wohl aber die Lotterieprodukte der Marken NKL (NKL Hauptspiel, NKL Renten-Joker und NKL Rentenlotterie) und SKL (SKL Millionenspiel, SKL EURO-JOKER und SKL TRAUM-JOKER).