Die GKL und ihre Lotterie-Einnahmen sind gesetzlich verpflichtet, die Altersangabe aller Spielinteressenten zu überprüfen. Zu dieser Prüfung werden anerkannte Verfahren eingesetzt; die dazu jeweils benötigten Daten werden an Dritte weitergegeben. Im Regelfall erfolgt die Volljährigkeitsprüfung über die Schufa Holding AG; ggf. werden aber auch folgende Dienstleister mit der Volljährigkeitsprüfung beauftragt: Regis24 GmbH, DHL Vertriebs GmbH & Co. KG, Deutsche Post AG, oder Ihr Kreditinstitut. Allen Dienstleistern werden zu diesem Zweck der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Spielinteressenten übermittelt; Bonitätsprüfungen und eine Übermittlung anderer Adressen werden nicht vorgenommen. Alle genannten Dienstleister werden die Anfragen für einen begrenzten Zeitraum speichern.

Falls der automatische Ident-Check nicht erfolgreich verläuft, sind wir verpflichtet, die Volljährigkeitsprüfung auf andere geeignete Weise vorzunehmen.

Eine Volljährigkeitsbestätigung können Sie alternativ auch im Postident- oder Bankident-Verfahren vornehmen lassen.